AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Art und Umfang der Leistung 
W & W Glas- & Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich, durch Angebote oder Absprachen zu erbringende Leistung fachund fristgerecht auszuführen. Alle Reinigungsarbeiten werden mit mindestens 2 Arbeitsstunden berechnet. 

2. Reinigungspersonal 
W & W Glas- & Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. W & W Glas- & Gebäudereinigung ist ferner berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen (Subunternehmer) zu bedienen. 

3. Datenschutz – Sicherheit 
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

4. Reinigungsmittel und Geräte 
W & W Glas- & Gebäudereinigung stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten. 

5. Gewährleistung 
Die leistungen von W & W Glas- & Gebäudereinigung gelten als Auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätstens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erheben. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber der Firma W & W Glas- & Gebäudereinigungeine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

6. Schlüssel 
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal W & W Glas- & Gebäudereinigung herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die W & W Glas- & Gebäudereinigung. 

7. Unterbrechung der Reinigung 
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die W & W Glas- & Gebäudereinigung den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die W & W Glas- & Gebäudereinigung verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Haftung und Haftungsbegrenzung 
W & W Glas- & Gebäudereinigung haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet W & W Glas- & Gebäudereinigung im Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflicheten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen. 

10. Zahlung des Entgelts 
Die Rechnungsstellung für Leistungen aus Verträgen der Unterhaltsreinigung erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart wurde– nach erbrachter Leistung zum Ende des Abrechnungsmonats, zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Der Einzug der monatlichen Rechnung durch W & W Glas- & Gebäudereinigung erfolgt zum 01. oder 15. Tages des Kalendermonats. Für Leistungen an Sonn- & gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Sonn- & Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt 1 / 2 stündlich. 

11. Nichtzahlung des Entgeltes 
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der W & W Glas- & Gebäudereinigung nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der
Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die W & W Glas- & Gebäudereinigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für etwaige Mahnungen werden den Auftraggeber 10, 00 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellen. Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde von W & W Glas- & Gebäudereinigung eine Gebühr von 5, 00 Euro pauschal.

12. Preisänderung 
Der AN behält sich vor, seine Preise bei Tariferhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend zu erhöhen. Für Materialpreiserhöhung oder Senkung kann der AN seine Preise gegen entsprechenden Nachweis anpassen.

13. Vertragsbeginn, Vertragsänderung 
Der schriftlich geschlossene Vertrag ist gültig ab dem tatsächlichen Beginn der Reinigungsarbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bzw. bis zur Fertigstellung der zu erbringenden Leistung durch die W & W Glas- & Gebäudereinigung. Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt 3 Monate zum 1. oder 15. eines Monats. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
 
14. Vertragswirksamkeit 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. 

15. Abwerbung 
Es ist dem Auftraggeber untersagt, während der Dauer der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung und innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung Personal unseres Hauses abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber uns eine Vertragsstrafe i.H.v. drei Brutto-Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. 

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